Balkonkraftwerke in der WEG – Was Wohnungseigentümer jetzt wissen müssen

Balkonkraftwerke in der WEG – Was Wohnungseigentümer jetzt wissen müssen
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Balkonkraftwerke in der WEG – Was Wohnungseigentümer jetzt wissen müssen

Photovoltaik auf dem Balkon? Was vor wenigen Jahren noch als kompliziert galt, ist heute ein heiß diskutiertes Thema – auch in Wohnungseigentümergemeinschaften. 

Doch innerhalb der WEG müssen besondere regel berücksichtigt werden. Wir klären, was Sie als Eigentümer dürfenund worüber die Gemeinschaft entscheiden muss.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk – offiziell „steckerfertige PV-Anlage“ – besteht aus einem oder zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Anschluss an die Steckdose. Es darf derzeit bis zu 800 Watt einspeisen (ab 2025 voraussichtlich 800 W statt bisher 600 W) und dient in erster Linie der Deckung des Eigenverbrauchs im Haushalt.

Ist eine Genehmigung der WEG erforderlich?

Ja – auch wenn die Installation auf dem eigenen Balkon erfolgen soll, ist das nicht automatisch genehmigungsfrei. Denn:

  • Der Balkon gehört meist zum Gemeinschaftseigentum (auch bei Sondernutzungsrecht).

  • Durch die Befestigung von Modulen wird optisch und baulich in die Fassade eingegriffen.

Daher ist gemäß § 20 Abs. 2 WEG-Gesetz ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig.

Was muss im Beschluss geregelt werden?

Ein solcher Beschluss kann einfach mit einfacher Mehrheit gefasst werden, wenn die Maßnahme als privilegiert gilt – was bei Balkonkraftwerken seit der WEG-Reform 2020 regelmäßig zutrifft. Dennoch sollte Folgendes klar geregelt sein:

  • Art und Umfang der Anlage (z. B. Leistung, Größe, Befestigung)

  • Versicherungsnachweis

  • Wartung und Rückbaupflicht bei Auszug oder Schaden

  • Einheitliches Erscheinungsbild bei mehreren Anträgen

Unser Tipp für Eigentümer

Wer ein Balkonkraftwerk installieren möchte, sollte frühzeitig Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen, einen formellen Antrag stellen und auf ein abgestimmtes Verfahren in der WEG setzen. So lassen sich Ärger, Rückbaupflichten und Streitigkeiten vermeiden – und die Energiewende gemeinsam gestalten.