Die ordentlichen Eigentümerversammlung findet ein Mal im Jahr statt. Alle im Grundbuch eingetragene Eigentümer werden mit einer Frist von mindesten drei Wochen eingeladen. Typische Tagesordnungspunkte sind z. B. die Hausgeldabrechnung, der Wirtschaftsplan oder Instandhaltung- setzung der Immobilie.
Die beschlossenen Tagesordnungspunkte werden in einem Protokoll festgehalten, das im Anschluss, in der Regel, an die Eigentümer versendet wird.