Hinweis zur Hausgeldabrechnung und steuerlicher Berücksichtigung

Hinweis zur Hausgeldabrechnung und steuerlicher Berücksichtigung
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Hinweis zur Hausgeldabrechnung und steuerlicher Berücksichtigung

Wie in jedem Jahr erreichen uns zur Abgabefrist der Einkommensteuererklärung zahlreiche Rückfragen zur jeweiligen Hausgeldabrechnung. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer gehen davon aus, dass die Abrechnung des Kalenderjahres automatisch der Steuererklärung für dieses Jahr beizufügen ist.

Tatsächlich ist dies nicht der Fall.

Nach der geltenden Rechtslage ist für die steuerliche Berücksichtigung nicht das Jahr der Abrechnung selbst entscheidend, sondern das Jahr, in dem die Eigentümerversammlung die Abrechnung genehmigt hat.

Zur Orientierung: Wurde die Abrechnung für das Jahr 2022 im Jahr 2023 beschlossen, gehört sie in die Steuererklärung für 2023.

Diese Regelung geht auf ein Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. November 2016 zurück (Az.: IV C 8 - S 2296-b/07/10003), das sich auf das sogenannte Zufluss- und Abflussprinzip im Einkommensteuerrecht stützt.

Einzelne Regelungen daraus möchten wir Ihnen kurz zusammenfassen:

  • Wiederkehrende Leistungen wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienste werden in dem Jahr berücksichtigt, in dem die Vorauszahlungen geleistet wurden.

  • Einmalige Aufwendungen, etwa für Handwerkerleistungen, zählen dagegen erst in dem Jahr, in dem die Abrechnung durch die Eigentümerversammlung genehmigt wurde.

  • Wurden solche Aufwendungen über die Instandhaltungsrücklage finanziert, sind sie steuerlich erst dann anzusetzen, wenn der tatsächliche Mittelabfluss erfolgt ist oder dieser in der genehmigten Abrechnung enthalten ist.

Auch bei Verwaltungen mit abweichendem Wirtschaftsjahr bleibt diese Grundregel bestehen. Es ist zudem ausdrücklich zulässig, sämtliche Kosten erst im Jahr der Beschlussfassung steuerlich geltend zu machen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen eine hilfreiche Orientierung geben zu können. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an uns.